Ihre persönliche Autoberatung
0800 - 40 30 182
Ralph Hermann aus Recklinghausen ist stinksauer. Im März soll er seinen Führerschein abgeben und 200 Euro Strafe zahlen. Der Vorwurf der Polizei: Der Mann habe in Gelsenkirchen eine rote Ampel überfahren. Das Problem: Diese rote Ampel existiert gar nicht.
Verurteilt wurde Hermann aufgrund einer Zeugenaussage eines Polizisten, der gesehen haben will, dass der Autofahrer trotz roter Ampel und Schneeregen eine große Kreuzung einfach überfuhr. Dabei soll ihm ein Sattelschlepper die Sicht auf die rechte Ampelanlage der Kreuzung versperrt haben, was der Polizist aber nicht als Grund gelten ließ, denn Hermann habe zumindest freie Sicht auf den linken Ampelmast gehabt, hieß es. Doch genau diesen linken Ampelmast gibt es an der Kreuzung gar nicht.
Trotz eindeutiger Beweise, dass hier ein Irrtum vorliegt, hat das Gericht Ralph Hermann zu der Geldstrafe und dem einmonatigen Führerscheinentzug verurteilt, was sich der Autofahrer unter keinen Umständen bieten lassen will. Er gehe, wenn nötig, auch ins Gefängnis, sagte der Mann aus Recklinghausen. Seinen Führerschein gebe er niemals ab.
geschrieben von Marie Weimershaus veröffentlicht am 22.02.2011 aktualisiert am 22.02.2011
Auf auto.de finden Sie täglich aktuelle Nachrichten rund ums Auto. All das gibt es auch als Newsletter - bequem per E-Mail direkt in Ihr Postfach. Sie können den täglichen Überblick zu den aktuellen Nachrichten kostenlos abonnieren und sind so immer sofort informiert.