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Der Führerschein soll ab dem Jahr 2013 nur noch befristet für 15 Jahre ausgestellt werden. Nach Angaben der „Saarbrücker Zeitung“ plant die Bundesregierung eine entsprechende Gesetzesänderung. Demnach muss der Führerschein künftig nach Ablauf dieses Zeitraums neu beantragt werden, eine erneute Fahrprüfung ist allerdings nicht vorgesehen.
Die Bundesregierung reagiert damit auf eine EU-Richtlinie, die Deutschland noch umsetzen muss. Innerhalb der EU soll es dann nur noch ein Führerscheindokument im Scheckkartenformat geben. Durch den regelmäßigen Austausch wird das Dokument stets mit der neuesten Sicherheitstechnik ausgestattet. Ständig aktualisiert wird außerdem das Passbild, wodurch der Inhaber leichter identifizierbar ist. Den von der EU zusätzlich angeregten Gesundheitscheck, bei dem die Fahrtauglichkeit geprüft wird, wird es in Deutschland zumindest vorerst nicht geben.
Führerscheine, die vor dem Jahr 2013 ausgestellt wurden, behalten bis zum Jahr 2033 ihre Gültigkeit. Anschließend müssen sie gegen das befristete Exemplar ausgetauscht werden. Wer das Dokument vorher verliert, erhält bereits früher eine neue Version.
geschrieben von auto.de/(bp/mid) veröffentlicht am 26.08.2010 aktualisiert am 26.08.2010
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