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Mit dem Führerschein mit 17 sind keine Auslandsfahrten erlaubt. Das Papier ist laut dem ADAC nur eine national gültige Ausnahmeregelung.
Der Jugendliche macht zwar die reguläre Führerscheinausbildung und -prüfung, bekommt aber zunächst nur die Bescheinigung „B17“. Erst mit 18 Jahren erhält er dann ein voll gültiges Dokument, das auch Fahrten ins Ausland erlaubt. Umgekehrt wird ein vergleichbares Papier der österreichischen Behörden für Führerscheinneulinge in Deutschland nicht anerkannt.
geschrieben von auto.de/(hw/mid) veröffentlicht am 07.12.2009 aktualisiert am 07.12.2009
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