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Fast die Hälfte der Fahranfänger nutzt mittlerweile die Möglichkeit, den Führerschein bereits mit 17 Jahren (BF17) zu absolvieren, wobei sie sich bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung hinter das Steuer setzen dürfen. Besonders in ländlichen Gebieten ist das Interesse am „BF 17“ hoch, berichtet der TÜV Nord.
Die Nachfrage am „begleiteten Fahren“ ist von Bundesland zu Bundesland verschieden groß, doch überall im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. In Norddeutschland entschieden sich laut TÜV Nord aktuell 45,8 Prozent für das „begleitete Fahren“, 2,6 Prozent mehr als im Vorjahr. In Niedersachsen, wo bereits seit 2004 ein Modellversuch läuft, sind es gar 48,4 Prozent, ein Plus von 2,3 Prozentpunkten.
Der Vorteil von BF17 ist, dass die jungen Fahrer zu dem Zeitpunkt, an dem sie alleine Fahren, über eine weitaus höhere Fahrpraxis verfügen und sich besser im Straßenverkehr zurechtfinden. Auch statistisch ist der Zeitpunkt des Führerscheinerwerbs relevant. „Im Vergleich zu anderen Bewerbern liegt die Zahl der bestandenen Prüfungen beim begleiteten Fahren um zehn Prozent höher“, berichtet Klaus Kleinherbers vom TÜV Nord Mobilitätsvorstand.
Die Begleitperson ist in der Prüfungsbescheinigung des Fahranfängers aufgeführt und muss einige Bedingungen erfüllen: ein Mindestalter von 30 Jahren aufweisen, eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B oder 3 besitzen und weniger als vier Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg verzeichnen.
geschrieben von auto.de/(ts/mid) veröffentlicht am 06.08.2012 aktualisiert am 06.08.2012
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