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Inzwischen ist es im gesamten Bundesgebiet erlaubt, das sogenannte „Begleitete Fahren“, im Volksmund auch „Führerschein mit 17“ genannt. Was zu beachten ist, um bereits ein Jahr früher als gewöhnlich mit dem Auto unterwegs zu sein, erklärt im Folgenden www.fahrschule-123.de.
Im Jahr 2004 wurde in Niedersachsen ein Modellversuch gestartet, welcher es erstmals Jugendlichen erlaubte, bereits mit 16½ Jahren mit der Führerscheinausbildung zu beginnen. Nach bestandener Prüfung bekamen die Absolventen zunächst eine Bescheinigung, welche zum 18. Geburtstag gegen einen vollwertigen Führerschein der Klasse B bzw. BE eingetauscht werden konnte. Bis dahin war es ihnen erlaubt, in Begleitung einer Person, die bereits über einen Führerschein verfügt, ein Auto zu fahren. Die Teilnehmer des Versuchs haben nach der Begleitphase 22,7 Prozent weniger Verkehrsdelikte provoziert und 28,5 Prozent weniger Unfälle verursacht, als andere Fahranfänger mit 18. Diese Ergebnisse sorgten bundesweit für Aufsehen, wodurch der Führerschein mit 17 seit Anfang 2011 in ganz Deutschland zulässig ist.
Die wichtigste Bedingung, um sich bereits mit 17 ans Steuer eines Autos setzen zu dürfen, ist die Begleitung durch eine Person, welche mindestens 30 Jahre alt ist, nicht mehr als drei Punkte in Flensburg hat und bereits seit fünf Jahren einen Führerschein besitzt. Jedoch gilt nicht, wie von vielen angenommen, jede beliebige Person als Begleitperson, sondern nur jene, die vorab in die Prüfungsbescheinigung des Führerscheins mit 17 eingetragen wurden. Dabei können maximal fünf Begleitpersonen eingetragen werden. Diese sollen dem Fahranfänger während der Fahrt beratend zur Seite stehen, dürfen jedoch nicht aktiv ins Fahrgeschehen eingreifen, wodurch es auch nicht zwingend notwendig ist, dass sie auf dem Beifahrersitz Platz nehmen. Darüber hinaus gilt für den Fahrer die 0,0-Promille-Grenze sowie für seinen Begleiter die 0,5-Promille-Grenze. Werden all diese Bedingungen beachtet, steht dem Fahren mit 17 nichts mehr im Wege.
geschrieben von auto.de veröffentlicht am 04.04.2012 aktualisiert am 04.04.2012
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