Führerschein-Reform – Befristetes Fahren

Einmal den Führerschein machen und dann ein Leben lang den „Lappen“ behalten, das gehört bald der Vergangenheit an. Am 19. Januar tritt eine neue EU-Richtlinie auch in Deutschland in Kraft. Dann sind alle neu ausgestellten Führerscheine nur noch befristet gültig. Lkw- und Busfahrer mit den Klassen C und D müssen alle fünf Jahre ihr Dokument erneuern, Besitzer aller anderen Klassen alle 15 Jahre.

Damit wollen die Behörden die Führerscheindokumente jeweils auf dem neuesten Stand der Fälschungssicherheit halten und ein möglichst aktuelles Passfoto integrieren. Alte Führerscheine, ganz gleich ob graue oder rosafarbene Papierdokumente, DDR-Führerscheine oder die EU-Lizenz in Scheckkartenformat, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, bleiben gültig und müssen vorerst nicht umgetauscht werden. Bis 2033 strebt die EU aber einen einheitlichen Führerschein ein. Gibt es in Deutschland mittlerweile schon vier verschiedene Führerscheinmuster, sind es EU-weit 110, was häufig zu Verwirrung bei Polizei und Behörden führt.

Neu ist auch die Motorradklasse A2, mit denen Biker ab 18 Jahren mittelschwere Maschinen bis 35 kW/48 PS fahren dürfen. Die Klasse A für stärkere Motorräder kann künftig auch direkt mit 24 Jahren erworben werden. Bisher galt ein leistungsbeschränkter Stufenführerschein. Der Aufstieg von A2 zu A muss jetzt nach zwei Jahren über eine praktische Prüfung erfolgen, vorher fiel diese Beschränkung automatisch.

Lkw-Fahrer müssen künftig für die Klasse C mindestens 21 Jahre alt sein, es sei denn, man macht eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb, dann beträgt das Mindestalter 18 Jahre.

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