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Nicht nur notorische Verkehrssünder machen ihren Führerschein gerne im EU-Ausland. Auch Fahranfänger absolvieren ihre Ausbildung aus Kostengründen gern in Tschechien und Polen.
In beiden Fällen müssen deutsche Behörden die Prüfung nicht anerkennen, wie der Europäische Gerichtshof nun entschieden hat. Voraussetzung für den Führerscheinerwerb im Ausland ist, dass der Anwärter dort mindestens sechs Monate gelebt hat.[foto id=“360069″ size=“small“ position=“left“]
Geklagt hatte eine Fahranfängerin aus Bayern, die ihren Führerschein im nahen und deutlich preiswerteren Tschechien gemacht hat. Als die Behörden die Fahrerlaubnis nicht anerkannten, klagte sie mit dem Hinweis, sie habe keine Verkehrsverstöße begangen. Damit wollte sie sich von notorischen Verkehrssündern absetzen, die den Auslands-Führerschein nutzen, um eine medizinisch-psychologische Prüfung in Deutschland zu umgehen. Die Richter entschieden sich trotzdem für den harten Kurs und verweigerten die Anerkennung (Az.: C-184 – 10).
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 23.05.2011 aktualisiert am 23.05.2011
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