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Das Bundesgericht Lausanne hat einem schweizerischer Autofahrer, der mit zu geringer Profiltiefe seiner Pkw-Reifen von der schweizerischen Polizei ertappt worden war für einen Monat seinen Führerschein entzogen. Die obersten schweizerischen Richter haben mit dieser Entscheidung ein milderes Urteil eines Verwaltungsgerichts korrigiert und sich für die deutliche Ahndung von risikoreicher Fahrzeugbereifung entschieden.
In der Verhandlung ging es um einen Berufskraftfahrer, der im Mai 2006 bei einer Polizeikontrolle auf regennasser Straße mit teilweise unterschrittener Minimal-Profiltiefe von 1,6 mm aufgefallen war. Der Fahrer habe diesen Mängel durchaus feststellen können und hätte für Ersatz sorgen müssen, befanden die Bundesrichter. Das Fahren mit abgenutzten Reifen sei ein mittelschwerer Fall, da dadurch Gefährdung für Andere entstanden sei.
Reifen mit zu geringer Profiltiefe können bei Regenfahrten Wasser nur noch unzureichend aus der Aufstandsfläche ableiten und neigen daher eher zu Aquaplaning sowie zu längeren Bremswegen auf Nässe. Deshalb rät auch die deutschen Herstellers Continental bei Sommerreifen bereits bei drei Millimetern Restprofil auf neue Reifen umzustellen.
ar/nic
geschrieben von veröffentlicht am 13.08.2007 aktualisiert am 13.08.2007
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