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Ein als Kraftfahrer Beschäftigter wurde bei einer privaten Autofahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,36 Promille ertappt.
Ihm wurde laut der ARAG-Experten die Fahrerlaubnis entzogen. Daraufhin kündigte ihm der Arbeitgeber unter Einhaltung der Kündigungsfrist.
Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts war die Kündigung rechtens (LAG Hessen, Az.: 10 Sa 245/11).
geschrieben von auto.de/(niza/mid) veröffentlicht am 20.10.2011 aktualisiert am 20.10.2011
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