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Der Mautbetreiber Toll Collect zieht fünf Jahre nach Start der Mauterhebung für schwere Nutzfahrzeuge ab zwölf Tonnen in Deutschland eine positive Bilanz. „Wir haben seit Januar 2005 mehr als 140 Milliarden Kilometer bemautet“, sagt Hanns-Karsten Kirchmann, Vorsitzender der Geschäftsführung der Toll Collect GmbH, und betont die „verlässlichen Einnahmen“ des Bundes für eine bessere Verkehrsinfrastruktur. Die jährlichen Betriebskosten des Systems werden 2009 voraussichtlich elf Prozent der Mauteinnahmen ausmachen.
Für das Geschäftsjahr 2007/2008 stellte Toll Collect dem Bund Leistungen in Höhe von 598 Millionen Euro in Rechung. Die darin enthaltenen Betriebskosten konnten für das Geschäftsjahr 2008/2009 weiter verringert werden.
Bis Ende Oktober wurden in diesem Jahr 20,4 Milliarden für Kilometer Maut erhoben und abgerechnet. In diesem Zeitraum waren bei Toll Collect insgesamt fast 900.000 Lkws von 127.000 Transportfirmen registriert. 642.000 Fahrzeuge nahmen am automatischen Einbuchungsverfahren über die On-Board-Unit teil. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der Anteil von ausländischen Fahrzeugen mit On-Board Units weiter auf rund 43 Prozent (Vorjahr: 38 %) erhöht.
Das hoch präzise arbeitende Mautsystem übertrifft mit einer in den letzten Jahren durchschnittlichen Gesamterfassungsquote von 99,75 Prozent den im Betreibervertrag festgelegten Wert von 99 Prozent. Um das System erfolgreich anwenden zu können, ist neben einer innovativen technischen Infrastruktur auch die reibungslose Beherrschung der einzelnen Geschäftsprozesse nötig. Dazu gehören eine sichere Datenerfassung ebenso wie eine genaue Abrechnung und effektive Kontrollen. In diesem Betreiber-Know-how liege die Kernkompetenz von Toll Collect, betont Kirchmann.
Der Datenschutz habe im Maut-Geschäft höchste Priorität, wird versichert. So seien die vom Auftraggeber gesetzlich definierten Anforderungen an das satellitengestützte System schon in der technischen Entwicklungsphase Maßstab für die Ausgestaltung des Datenschutz- und Datensicherheitskonzeptes gewesen. Datensparsamkeit sei dabei die oberste Maxime, wird betont. Ausschließlich die für die Mauterhebung unbedingt notwendigen Daten werden erfasst, verarbeitet und gespeichert. Nach Eingang der Mautgebühr werden sie spätestens nach Ablauf einer Einspruchsfrist von 120 Tagen automatisch gelöscht. Die Weitergabe von Fahr- und Kundendaten ist laut Autobahnmautgesetz untersagt. Zudem werden nur verschlüsselte Fahrdaten ans Rechenzentrum übermittelt. Die Einhaltung der Sicherheitsvorgaben werden vom Bundesdatenschutzbeauftragten fortlaufend überprüft.
geschrieben von auto.de/(automobilreport.com/ar/sr) veröffentlicht am 30.11.2009 aktualisiert am 30.11.2009
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