Fünf vor zwölf für orange HU-Plakette

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Spätestens Ende Februar läuft die Schonfrist für die orange Prüfplakette für Kraftfahrzeuge ab. Halter, deren Nachweis der bestandenen Hauptuntersuchung (HU) auf dem Kennzeichen noch diese Farbe trägt, müssen sich daher sputen. Denn bereits am ersten Tag der Überziehung können Ordnungsämter oder Polizei eine Frist zur Zwangsvorstellung verhängen. Das bedeutet Aufwand und zusätzliche Kosten, warnt der TÜV Thüringen. Darüber hinaus müssen in diesem Jahr auch Autos mit einer blauen Plakette am Nummernschild zur HU. Die Gültigkeit können Fahrzeughalter am hinteren Kennzeichen ablesen. Die auf der Plakette in 12-Uhr-Stellung angezeigte Zahl gibt den Monat und die zweistellige Zahl im inneren Kreis das Ablaufjahr an. Für 2014 sind Plaketten mit den Farben Blau (14), Gelb (15) und Braun (16) gültig.

Für Fahrzeuge mit mehr als zwei Monaten abgelaufen Termin sieht der derzeitige Bußgeldkatalog eine Ordnungsstrafe von mindestens 15 Euro vor. Darüber hinaus kostet auch die HU nach einer solchen Überziehung 20 Prozent mehr. Nach einem Unfall können Versicherungen dem Halter sogar eine Verletzung der Sorgfaltspflicht unterstellen, etwa, wenn das Fahrzeug mängelbehaftet war. Halter mit mehr als acht Monate überzogenem HU-Termin kassieren zwei Punkte in Flensburg und zusätzlich 40 Euro Geldbuße.

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