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Mit reflektierenden Streifen an Seite und Heck lassen sich die Ausmaße eines Lkw im Dunkeln besser erkennen.
Seit Anfang Juli sind die sogenannten retroreflektierenden Konturmarkierungen deshalb zwingend bei allen neu zugelassenen Nutzfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen und einer Seitenlänge von mehr als sechs Meter und einer Breite von mindestens 2,10 Metern vorgeschrieben.
Im Rahmen ihrer Präventionskampagne „Risiko raus“ machen sich die Unfallkassen und Berufsgenossenschaften dafür stark, dass auch alte Nutzfahrzeuge freiwillig mit den Reflektorstreifen nachgerüstet werden. „Besonders bei unfallträchtigen Lichtverhältnissen, insbesondere während der Dämmerung oder nachts, werden diese Fahrzeuge durch die Reflektoren erheblich früher sichtbar“, begründet Jörg Hedtmann, Präventionsleiter der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft, die Forderung.
geschrieben von auto.de/(bp/mid) veröffentlicht am 10.10.2011 aktualisiert am 10.10.2011
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