Für Gigaliner-Versuch wird Gesetz nötig

Für die geplanten Testfahrten mit Riesen-Lkw auf deutschen Straßen bedarf es einer gesetzlichen Grundlage. Eine Ausnahmegenehmigung für Gigaliner durch das Bundesverkehrsministerium reicht demnach nicht aus.

Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten, das das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) im Auftrag des Deutschen Städtetags, der Allianz pro Schiene und des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen erstellt hat. Eine Ausnahmeverordnung ist nur für Fahrzeuge mit einer maximalen Länge von 18,75 Meter möglich. In Ausnahmefällen darf sie auch für Sondertransporte mit überlangen Gütern wie Windkrafträdern erteilt werden.

Die 25,25 Meter langen und bis zu 40 Tonnen schweren Riesen-Brummis fallen jedoch nicht unter diese Regelung. Um die für Anfang 2011 geplanten Testfahrten durchführen zu können, muss also zunächst ein Gesetz in Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Sollte die Bundesregierung darauf verzichten, handelt sie laut der Allianz pro Schiene rechtswidrig. Ein Klagemarathon könnte die Folge sein.

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