Für neue Fahrzeugmodelle – Tagfahrlicht wird zur Pflicht

Tagfahrleuchten werden ab 7. Februar zur Pflicht. Allerdings gilt das nicht für bereits zugelassene Fahrzeuge. Auch neu gekaufte Autos unterliegen nicht unbedingt dieser Verpflichtung, wie der TÜV Süd jetzt mitteilt. Vielmehr benötigen nur völlig neue Modelle, die vom Hersteller vorher noch nicht angeboten worden waren, die zusätzliche Lichtquelle.

Nachrüstung

Eine Nachrüstung lohnt sich aber auch für ältere Autos. Denn Fahrzeuge mit Tagfahrleuchten werden von anderen Verkehrsteilnehmern besser und schneller erkannt, insbesondere in Alleen und auf Landstraßen, wo die Lichtverhältnisse rasch wechseln können. Tagfahrleuchten werden meist in der Frontschürze oder in die Scheinwerfer eines Fahrzeugs integriert. Sie schalten sich beim Starten des Motors automatisch ein und erlöschen, wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird. Dabei benötigen sie kaum Strom, der Spritverbrauch steigt daher nur marginal. Dagegen benötigt ein Auto mit eingeschaltetem Abblendlicht je 100 Kilometer bis zu 0,2 Liter Treibstoff zusätzlich.

Bei Nachrüstpaketen muss allerdings darauf geachtet werden, dass die Lampen eine ECE-Kennung haben, andernfalls erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. In die Fahrzeugpapier eingetragen werden muss die Nachrüstung allerdings nicht.

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