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Ab 09. Juni heißt es Vollgas für unsere Fußballjungs in Polen und der Ukraine. Vollgas ist auch bei der Stimmung der Fans angesagt. Bunt und laut werden die Freudenausbrüche mit Sicherheit auch dieses Mal wieder sein, wenn unsere Mannschaft Erfolge verbucht. Auch auf den Straßen sind Solidarität und Begeisterung zu spüren: Autocorsos sowie aufgemotzte Fahrzeuge im Deutschland-Style inklusive Fähnchen und anderen dekorativen Elementen sorgen endlich wieder für ein bisschen Abwechslung im normalen Verkehr. Doch wie sieht das eigentlich verkehrsrechtlich aus? Darf ich mein Kfz überhaupt beflaggen? Darf ich hupend im Corso fahren? Was ist erlaubt und was nicht? Antworten hat der ADAC:
Fahrzeug beflaggen
Beim Beflaggen des eigenen Fahrzeugs gilt im Prinzip nur eins: alles ist erlaubt, so lang die Fähnchen und Flaggen stabil befestigt sind und die Sicht sowie die Handlungsfreiheit des Fahrers nicht beeinträchtigt wird. Auf Autobahnen oder längeren Landstraßen-Fahrten empfiehlt es sich jedoch, die Fähnchen zu entfernen, da durch den erhöhten Fahrtwind die Gefahr steigt, andere Verkehrsteilnehmer durch abreißende Deko zu behindern. Im Falle von Schäden haftet allein der Halter.
Hup-Konzerte in Autocorsos
Für das Verhalten in Autocorsos gelten die gleichen Verkehrsregeln wie im normalen Straßenverkehr. Das bedeutet: kein Alkohol, Anschnallpflicht, keine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, kein Hinauslehnen aus Seitenfenstern oder Schiebedach, und anhalten an roten Ampeln. Hupen ist übrigens eigentlich nur im Notfall erlaubt und somit auch im Autocorso untersagt. In diesen Fällen drücken die Ordnungswächter aber häufig ein Auge zu.
Und was ist, wenn’s mal kracht?
In diesem Falle ist es wichtig, den Europäischen Unfallbericht (beim ADAC erhältlich) und eine Grüne Versicherungskarte mit den Geltungsbereichen Polen und Ukraine im Fahrzeug dabei zu haben. Zu Ihrem Schutz sollten Sie keine fremdsprachigen Schriftstücke, deren Inhalt Sie nicht kennen, unterzeichnen. Mit der Euro-weiten Notrufnummer 112 erreichen Sie die Polizei, die die Sachschäden vor Ort aufnehmen.
geschrieben von ce veröffentlicht am 17.06.2012 aktualisiert am 17.06.2012
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