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Es ist wieder soweit: der Ball rollt und Deutschland fiebert gespannt mit seiner National-Elf mit. Die wahren Fans lassen sich das große Live-Spektakel der Fußball Europameisterschaft natürlich nicht entgehen und fahren direkt zu den Entscheidungsspielen nach Polen und die Ukraine.
Wir haben hier für Sie ein paar nützliche Tipps vom ADAC parat, wie Sie ohne teure Verkehrssünden an Ihr Ziel kommen und mit uneingeschränkt guter Laune die EM-Freuden genießen können – denn auch in Polen und der Ukraine heißt es, Augen auf im Straßenverkehr.
Besonderheiten in Polen
An Ampeln mit einem Licht-Grünpfeil (Rechtsabbiegerpfeil) heißt es – anders als in Deutschland – erst einmal anhalten bevor abgebogen werden darf und darauf achten, andere Verkehrsteilnehmer nicht zu behindern oder zu gefährden.
Ihr Handy sollten Sie während der Fahrt außerhalb Ihrer Reichweite platzieren. Seine untersagte Benutzung kostet Sie 50 Euro.
Wer die Promillegrenze von 0,2 Promille überschreitet, darf sich im schlimmsten Fall auf eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren freuen. In weniger schlimmen Fällen stehen Geldstrafen ab 145 Euro bevor.
Außerdem gilt „Licht an“ auch am Tag.
Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten für Pkw sind:
innerorts 50 km/h, auf Landstraßen 90 km/h, Schnellstraßen 100 km/h und auf Autobahnen 140 km/h. Wer zu schnell fährt, muss ein Bußgeld ab 125 Euro zahlen.
Bei weniger schwerwiegenden Verkehrsverstößen kann die Polizei an Ort und Stelle ein Verwarn- bzw. Bußgeld verhängen. Ein Verwarnungsgeld muss sofort in Zloty gezahlt werden.
Besonderheiten in der Ukraine
Auch in der Ukraine sind die Verkehrsregeln ordentlich straff. Der Promillegrenzwert liegt hier bei 0,0. Bei Verstößen drohen Geldstrafen ab 240 Euro und teilweise auch Inhaftierungen.
Wie in Deutschland und Polen ist das Handy am Steuer verboten (Geldbuße ab 40 Euro).
Führen Autofahrer keine Warnweste im Fahrzeug mit, drohen Knöllchen ab fünf Euro.
Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten für Pkw sind:
innerorts 60 km/h, auf Landstraßen 90 km/h, Schnellstraßen 110 km/h und auf Autobahnen 130 km/h. Wer beim schneller Fahren erwischt wird, wird mit einer Geldbuße ab 25 Euro zur Kasse gebeten. Führerscheininhaber, die ihre Fahrerlaubnis weniger als zwei Jahre besitzen, dürfen generell nicht schneller als 70 km/h fahren!
Derzeit ist es der Polizei in der Ukraine nicht erlaubt, wegen Verkehrsverstößen direkt vor Ort abzukassieren. Sollte eine Geldbuße verhängt und nicht vor der Ausreise beglichen worden sein, kann die Polizei das Kfz bis zur Bezahlung beschlagnahmen.
Von ukrainischen Behörden verhängte Geldbußen können in Deutschland nicht vollstreckt werden.
Und wenn Ihnen ungewollt doch ein kleines Verkehrsmalheur geschehen sollte – hier noch eine gute Nachricht zum Schluss: Für in der Ukraine und Polen begangene Verkehrsverstöße gibt es keine Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister.
Na dann – gute Fahrt und viel Spaß bei der EM 2012! 🙂
geschrieben von ce veröffentlicht am 16.06.2012 aktualisiert am 16.06.2012
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