Fußball-EM

Fußball-EM: Spielregeln für Autofahrer

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Die deutschen Autofahrer sind bereit für das große Fußball-Fest: Die Europameisterschaft in Frankreich (10. Juni bis 10. Juli 2016) nutzen Tausende, um schnell mit dem eigenen Fahrzeug ins Nachbarland zu reisen. Damit der Fußball-Genuss nicht leidet, sollten Autofahrer einige Spielregeln beachten.

Bei einer Panne beispielsweise dürfen Insassen in Frankreich – anders als in Deutschland – das Auto nur mit Warnweste verlassen. Auch ein Kfz-Schutzbrief kann hilfreich sein. „Bei vielen Anbietern erstreckt sich der Leistungsumfang auf ganz Europa – Pannenhilfe oder Abschleppdienst sind schnell zur Stelle, wenn sie gebraucht werden“, sagt Frank Bärnhof, Kfz-Versicherungsexperte bei CosmosDirekt. Zudem sollte man immer einen Europäischen Unfallbericht dabei haben, denn dieser hilft, nach einem Unfall ein vollständiges Protokoll zu erstellen. In dem Formular werden die Namen aller Beteiligten und der Unfallhergang erfasst: „Den Unfallbericht am besten in doppelter Ausführung mitnehmen – für die Gegenpartei gleich mit“, empfehlen die Experten.

Um den Anstoß ja nicht zu verpassen, sollten Fußball-Fans bei der Anreise dennoch nicht zu kräftig auf das Gaspedal treten. Auf französischen Straßen gelten andere Tempobeschränkungen als in Deutschland. So dürfen außerorts höchstens 90 km/h und auf Autobahnen maximal 130 km/h schnell gefahren werden. Und Temposünder werden in Frankreich recht drastisch bestraft: Eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 50 km/h kann bis zu 1.500 Euro kosten. Da ist natürlich die Urlaubskasse schnell leer und der Frust im Stadion groß.

Auch Telefonieren während der Fahrt ist ein teures Vergnügen. Wird man in Frankreich während der Fahrt mit dem Handy am Ohr erwischt, droht ein Bußgeld von 135 Euro. Und: Navis mit Radarwarner sind in Frankreich verboten. Autofahrer, bei denen während einer Verkehrskontrolle einer dieser technischen Helfer entdeckt wird, riskieren ein Bußgeld von bis zu 1.500 Euro.

Beim Feiern eines deutschen Sieges sollen Autofahrer außerdem nicht zu tief ins Glas schauen. Mit 0,5 bis 0,8 Promille Alkohol im Blut zahlen Autofahrer 135 Euro Bußgeld. Bei über 0,8 Promille müssen sie mit 4.500 Euro Strafe und zwei Jahren Haft rechnen. Und zusätzlich sollte man in Frankreich wie auch in der Heimat beachten: „Wer betrunken in einen Autounfall verwickelt wird, riskiert nicht nur seinen Führerschein, sondern auch seinen Versicherungsschutz“, so Frank Bärnhof.

Auch für Fahranfänger gelten andere Spielregeln: Wer den Führerschein noch keine drei Jahre besitzt, darf außerorts nicht schneller als 80 km/h fahren, auf Schnellstraßen liegt das Tempolimit bei 100 km/h und auf Autobahnen bei 110 km/h. Zudem liegt die absolute Promillegrenze in den ersten drei Jahren nach Führerscheinerwerb bei 0,2. Wer all die Regeln beachtet, muss auch nicht die Rote Karte fürchten und bleibt bis zum Schlusspfiff im Spiel.

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