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Ein wichtiger Bestandteil der Spielvorbereitung bei der Fußball-WM ist für viele Fußballfan die Kostümierung. Neben Schal, Trikot und verschiedenen Krachmachern gehört auch das Schminken dazu. Aber wie verhält es sich damit im Straßenverkehr? Und wie ist es, wenn der Fußballfan bei einer Geschwindigkeitskontrolle geblitzt wird?
Die Gerichte sind laut ARAG Experten Fan-freundlich. Das Vermummungsverbot gilt zunächst nur für Versammlungen und nicht für Auto fahrende Fans. Nur wenn die Kostümierung dazu führt, dass die Fahrfähigkeit eingeschränkt wird, ist Schluss mit der Toleranz. Hier geht die Sicherheit im Straßenverkehr vor. Die geschminkte Deutschland-Fahne auf der Wange ist also o.k., die voluminöse Mütze, die bei der Fahrt vor die Augen rutschen kann, dagegen nicht.
Ist jedoch bei einer Geschwindigkeitskontrolle eine Identifizierung des Fahrers wegen der WM-Verkleidung nicht möglich, müssen sich die Behörden an den Fahrzeughalter wenden. Ist es diesem nicht möglich, den Fahrer zu ermitteln, kann dem Halter gegebenenfalls auferlegt werden, ein Fahrtenbuch zu führen. So kann der Fahrer im Wiederholungsfall ermittelt werden. Eine Pflicht, sich am Steuer identifizierbar zu halten, besteht jedenfalls nicht. Das gilt natürlich ebenso für die Fans anderer Nationen.
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geschrieben von auto.de/(niza/mid) veröffentlicht am 07.06.2010 aktualisiert am 07.06.2010
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