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Vor den Gefahren von gemeinsamen Wegen für Fußgänger und Fahrradfahrer in den Innenstädten hat jetzt der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) gewarnt. Immer wieder komme es zu kritischen Situationen oder Unfällen, wenn Beide sich auf demselben Verkehrsstreifen bewegen müssten.
Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass manchenorts durch einen Trennstrich oder durch farbliche Unterschiede eine Teilung versucht werde. Der ADFC kritisiert in diesem Zusammenhang ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), in dem auf farblich getrennten Wegen den Fahrradfahrern dasselbe Maß an Rücksichtnahme auferlegt wird, wie auf vereinten Fahrrad- und Gehwegen (VI ZR 171/07). Im zuvor vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf (I-1 U 278/06) verhandelten Fall fuhr ein Radfahrer mit etwa 15 km/h auf dem Radweg mit angrenzendem Gehweg und sah eine Frau, die sich an einer Bushaltestelle mit anderen unterhielt. Er klingelte in etwa zehn Metern Entfernung, um auf sich aufmerksam zu machen, die Fußgängerin bewegte sich jedoch in Richtung Radweg. Dadurch sah sich der Radfahrer zur Vollbremsung gezwungen, bei der er über den Lenker stürzte.
Die Düsseldorfer Richter hatten entschieden, dass ein Radfahrer auf einem getrennten Rad- und Fußweg nicht verpflichtet sei, auf Fußgänger in gleicher Weise Rücksicht zu nehmen wie auf einem gemeinsamen Fuß- und Radweg. Aufgrund des BGH-Urteils muss das Düsseldorfer Gericht neu entscheiden, welchen Anteil an seinem Schaden er selbst zu tragen hat.
geschrieben von (hw/mid) / (Foto/dpp) veröffentlicht am 20.04.2009 aktualisiert am 29.10.2018
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