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Das Aufsuchen einer freien Automobilwerkstatt wegen einer Inspektion oder einer Reparatur geht für viele Autofahrer mit einer Verunsicherung einher. Sie befürchten Nachteile, wenn die Arbeiten nicht von einer Vertragswerkstatt, sondern von einer freien Werkstatt durchgeführt werden.
Niemand möchte schließlich deswegen etwa seine Neuwagengarantie aufs Spiel setzen. Häufig nutzen Fahrzeughersteller diese Ängste geschickt in ihrem Sinne, in dem sie Verbraucher in die Irre führen, etwa durch Aufkleber auf Serviceheften oder auf den Websites von Fahrzeugherstellern, die falsche Aussagen enthalten. So etwa, dass die Arbeiten nur bei der Vertragswerkstatt durchgeführt werden dürften, will der Halter Ansprüche aus Garantie und Gewährleistung nicht verlieren.
Der Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA) geht gegen solche Wettbewerbsverstöße von Autokonzernen und Autohäusern mit dem Ziel vor, den Wettbewerb für die Verbraucher zu sichern.
Auch freie Werkstätten dürfen im Gewährleistungszeitraum Wartungen und Inspektionen an Kraftfahrzeugen durchführen, ohne dass die Garantie erlischt. Weder die Ansprüche des Autofahrers aus der gesetzlichen Gewährleistung, noch die Garantieansprüche können durch Wartung oder Inspektion in einer freien Werkstatt oder Verschleiß- und Unfallreparaturen in Gefahr geraten. Empfehlenswert ist es, auf der Rechnung vermerken zu lassen, dass die Arbeiten nach Vorgaben des Herstellers durchgeführt wurden. Die freie Werkstatt darf auch das Serviceheft abstempeln, wenn die Inspektion gemäß den Vorgaben des Fahrzeugherstellers erfolgt ist.
Im Rahmen von Rückrufaktionen, Kulanzfällen oder bei der Beseitigung von Produktionsfehlern kann der Automobilhersteller dagegen Vorgaben machen, welche Teile eine Werkstatt zu verwenden hat und wo die Arbeiten durchgeführt werden müssen. In diesen Fällen wird die Arbeit nicht vom Kunden, sondern vom Hersteller selbst bezahlt.
geschrieben von auto.de/(st/mid) veröffentlicht am 10.04.2012 aktualisiert am 10.04.2012
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Wurde im Text ebenfalls angesprochen: "Empfehlenswert ist es, auf der Rechnung vermerken zu lassen, dass die Arbeiten nach Vorgaben des Herstellers durchgeführt wurden."
Und wie sieht das mit der Wartung bei Neuwagengarantieverlängerung bzw. Anschlussgarantie, nach der Herstellergarantie, in der auch ausdrücklich vermerkt ist, dass die Wartung in der Fachwerkstatt durchzuführen ist?
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Gast auto.de
November 11, 2013 um 11:55 am UhrWie ist es denn wenn ich in der Garantiezeit einen Defekt bemerke. Muß ich dann unbedingt bei einem Neuwagen zur Vertragswerkstatt oder darf ich auch in eine Freiwerkstatt ohne drauf zuzahlen?