GDV: Entwurf zur neuen GVO

Die neue Gruppenfreistellungsverordnung (GVO), die ab März 2010 die bisherige Regelung ersetzen soll, stößt in der deutschen Versicherungswirtschaft auf scharfe Kritik. „Die bisherige GVO hat sich bewährt. Sie behindert den Wettbewerb nicht, sondern befördert ihn und ist so ganz im Sinne des Verbrauchers“, betonte Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der GDV-Hauptgeschäftsführung.

Die bisherige GVO, heißt es in einer Pressemitteilung, habe die wichtigsten Bereiche der Zusammenarbeit in der Versicherungswirtschaft vom Kartellverbot gruppenweise freigestellt. Der nun vorgestellte Entwurf sehe vor, dass die Freistellung bei Musterversicherungsbedingungen und Sicherheitsrichtlinien auslaufen und bei Pools und Statistiken lediglich eingeschränkt fortgeführt werden soll. Es seien aber doch gerade die Musterversicherungsbedingungen, die Spielraum für Produktinnovationen und Produktwettbewerb eröffneten und dem Verbraucher ermöglichten, ein individuelles Produkt mit einem durch die Musterbedingungen definierten Standard zu vergleichen, heißt es beim GDV.

Durch die von der Versicherungswirtschaft erarbeiteten Sicherheitsstandards – als Beispiel wird ein sinnvoller Einbruchschutz für Juweliere angeführt – könnten die Versicherungsnehmer bei der Investition in Sicherheitsvorkehrungen zudem darauf vertrauen, dass die gewählte Technologie dem Stand der Technik entspricht und vom Versicherer auch durch entsprechende Prämien honoriert wird. Von Fürstenwerth fordert, dass die EU-Kommission die Zusammenarbeit in den Bereichen Musterversicherungsbedingungen und Sicherheitsrichtlinien im bisherigen Umfang weiter möglich macht.

Nach den Plänen der EU-Kommission wären die Versicherer künftig auch verpflichtet, die auf Ebene der Verbände erstellten Statistiken unbeteiligten Dritten beliebig zugänglich zu machen. Eine solche Regelung sei völlig inakzeptabel, urteilt von Fürstenwerth. Sie zwinge die Versicherer zur Offenlegung von Kalkulationsgrundlagen. Damit leite die EU-Kommission das Ende der Statistikarbeit ein, obwohl sie selber feststelle, dass die Zusammenarbeit in diesem Bereich Markteintritte neuer Versicherer erleichtere und damit den Verbrauchern zugute komme.

Im Wissen, dass die Ergebnisse nahezu uneingeschränkt veröffentlicht werden müssen, würden sich insbesondere größere Versicherer nicht mehr an branchenweiten Statistiken beteiligen. Das ginge zulasten kleiner und neuer Marktteilnehmer.

„Angesichts dieser kontraproduktiven und rechtlich fragwürdigen Regelung wäre die EU-Kommission besser beraten, die GVO auch in diesem Bereich auslaufen zu lassen, sodass branchenweite Statistiken weiter auf der Grundlage des EG-Vertrags erstellt werden können“, zitiert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft den Vorsitzenden der GDV-Hauptgeschäftsführung abschließend in seinem Pressedienst.

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