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Blaue Versicherungskennzeichen benötigen Mofas und Mopeds ab dem 1. März 2009. Die schwarzen Kennzeichen verlieren dann ihre Gültigkeit.
Wer sich die neuen Schilder nicht rechtzeitig besorgt, ist laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ohne Haftpflichtversicherungsschutz unterwegs. Zudem macht er sich strafbar. Die neuen Kennzeichen sind bei dem jeweiligen Versicherer zu haben. Zu den Fahrzeugen, die ein solches Kennzeichen führen müssen, zählen nicht nur Kleinkrafträder wie Mofas oder Mopeds. Auch die Segway genannten elektrisch betriebenen Stadtroller sowie Quads und Minicars, die bei höchstens 50 Kubikzentimeter Hubraum nicht schneller als 45 km/h fahren dürfen, gehören dazu.
geschrieben von (hw/mid) veröffentlicht am 25.02.2009 aktualisiert am 25.02.2009
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