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Es geschieht jeden Tag hundertfach in Deutschland: Geblitzt wegen zu hoher Geschwindigkeit. Ob man mit einer Geldbuße davonkommt, den Führerschein los ist, oder ganz ohne Strafe davonkommt hängt auch davon ab, wo geblitzt wird.
Prinzipiell ist die Geschwindigkeitsbeschränkung ab der Höhe des entsprechenden Schildes gültig. Wird kontrolliert, hat der Standort des Messgeräts der Polizei zunächst also keine Bedeutung. Doch es gilt das Verhältnismäßigkeitsprinzip. Die Abstandsregelung zwischen dem Beginn des geschwindigkeitsbeschränkten Bereichs und dem Radargerät ist in den internen Anweisungen zur Verkehrsüberwachung der Polizei geregelt, teilt der Automobilclub von Deutschland (AvD) mit. Allerdings ist dies von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Die Richtlinie für Brandenburg beispielsweise sieht vor, dass Geschwindigkeitsmessungen in der Regel 150 Meter vom Beginn beziehungsweise Ende der Geschwindigkeitsbegrenzung entfernt erfolgen sollen.
[foto id=“351695″ size=“small“ position=“right“]Verkehrsteilnehmer müssen die Chance haben, sich auf die Geschwindigkeitsbeschränkung einzustellen. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht deshalb auch vor, dass auf Autobahnen durch entsprechende Beschilderungen eine stufenweise Anpassung auf die schließlich strengste Geschwindigkeitsbegrenzung erfolgt. Denn entscheidend ist, dass die Möglichkeit besteht, rechtzeitig einen Bremsvorgang unter Rücksichtnahme des nachfolgenden Verkehrs einzuleiten.
Unter Umständen kann es sich also lohnen, gegen die erfolgte Geschwindigkeitsmessung Rechtsmittel in Form eines Einspruchs einzulegen. Allerdings darf nur ein bevollmächtigter Rechtsanwalt Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen. Der betroffene Verkehrsteilnehmer hingegen erhält keine Informationen darüber, mit welchem Verfahren die Messung durchgeführt wurde und ob diese auch korrekt erfolgt ist. Die Rechtsfolgen hängen in erster Linie davon ab, um wie viele Kilometer pro Stunde die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wurde. Der Toleranzwert seitens der Ordnungsbehörde beträgt bei Geschwindigkeiten bis 100 km/h in der Regel minus fünf Prozent von der gefahrenen Stundenkilometerzahl, ist man schneller gefahren sind es drei Prozent.[foto id=“351696″ size=“small“ position=“left“]
Bei geringeren Geschwindigkeitsüberschreitungen sind die Konsequenzen relativ harmlos, es droht ein vergleichsweise niedriges Bußgeld. Anders sieht es aus, wenn man erheblich schneller unterwegs war. Es droht ein Fahrverbot. Drei Monate nicht selbst ans Steuer darf, wer beispielsweise das Tempolimit innerorts mehr als 70 km/h überschreitet. Zudem gibt es eine Geldstrafe in Höhe von 680 Euro und vier Punkten im Flensburger Verkehrszentralregister.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 29.03.2011 aktualisiert am 29.03.2011
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