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Ein Gebrauchtwagen ist ein Fahrzeug, welches mindestens einen; oft auch mehrere Vorbesitzer hatte und einen deutlich größeren Kilometerstand als 0 km aufweist. Ist das Fahrzeug dabei jünger als 12 Monate, spricht man auch von einem Jahreswagen.
Beim Kauf höherwertigen Gebrauchtwagen ist es ratsam einen fachkundigen Rat eines Gutachter einzuholen (z. B. von Dekra, ADAC, Schwacke-Liste, Deutsche Automobil Treuhand GmbH ) um feststellen zu lassen, welcher Preis gemessen am Zustand des Fahrzeuges angemessen ist. Preisgünstiger ist eine so genannte Hauptuntersuchung (HU). Der Kaufinteressent kann den Sachverständigen dabei darauf hinweisen, dass er das Fahrzeug kaufen will und deshalb an dessen Zustand interessiert ist. Der Fachmann gibt dann in der Regel mündlich wertvolle Hinweise zum Zustand sowie eventuell zum angemessenen Kaufpreis des Fahrzeugs.
Nach Entscheidung des Bundesgerichtshof können Gebrauchtwagenkäufer den Gebrauchtwagen zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen, wenn sich ein Mangel innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf zeigt. Der Gebrauchtwagenverkäufer trägt die Beweislast, dass bei Verkauf der Mangel nicht vorlag. Ein Gutachten bietet deshalb auch dem Gewerbetreibenden Sicherheit. Wenn der Käufer dieses unterschreibt, ist er vor dem Kauf über eventuelle Mängel informiert. Sollte ein Käufer nach dem Kauf Mängel ankündigen, kann mit dem Gutachten belegt werden, dass der Mangel zum Zeitpunkt des Verkaufes nicht bestand.
Händler und gewerbliche Verkäufer sind zu einer 2- jährigen Gewährleistung gesetzlich verpflichtet, dürfen diese für Gebrauchtwagen jedoch vertraglich auf 1 Jahr verkürzen. Die Gewährleistung gilt für den fehlerfreien Zustand des Fahrzeuges bei der Übergabe, nicht jedoch für den üblichen Verschleiß im Laufe des späteren Gebrauchs durch den Käufer. Von Privatleuten wird eine Gewährleistung hingegen vertraglich meist komplett ausgeschlossen und das Fahrzeug sollte vom Käufer vor dem Kauf besonders gründlich untersucht werden. Gewerbliche als auch private Verkäufer sind zu vollständigen und wahrheitsgemäßen Angaben über vorhandene Mängel und Schäden verpflichtet.
Seit den 90er Jahren gibt es sogenannte Gebrauchtwagen-Garantien. Wer einen Preis von einigen hundert Euro zahlt, der erhält die Zusage, daß der Versicherer für Schäden am Auto haftet. Wie bei einer Werksgarantie beim Neuwagen, ist also das Risiko dem Käufer abgenommen.
geschrieben von auto.de veröffentlicht am 29.10.2008 aktualisiert am 29.10.2008
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Gast auto.de
Dezember 20, 2009 um 9:04 pm Uhrgolf 4 tdi 660E