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Die Erfahrungen der Polizei sind alarmierend: Von den rund sechs Millionen Gebrauchtwagen, die pro Jahr in Deutschland den Besitzer wechseln, haben etwa 1,8 Millionen Fahrzeuge einen manipulierten Tacho. Den volkswirtschaftlichen Schaden durch geschönte Kilometerstände beziffert der ADAC auf sechs Milliarden Euro. Das sind statistisch 3 000 Euro „Mehrwert“ pro manipuliertem Fahrzeug. Doch die Tricks der Täuscher können clevere Käufer selbst austricksen.
Geschönte Tachostände zählen in der Gebrauchtwagenbranche zum Klassiker. In den Tagen mechanischer Tachowellen ließen sich mit Hilfe einer Bohrmaschine mit hohen Drehbewegungen die Wellen in Gegenrichtung drehen. So konnte ein Tacho nach wenigen Minuten statt abschreckender 160 000 Kilometer kundenfreundliche 78 000 Kilometer zeigen. Bei den elektronischen Tachos, die heute zum Fahrzeugstandard zählen, lassen sich gewünschte Tachostände mit entsprechendem Zubehör einfach programmieren. Auch bieten dubiose „Spezialisten“ mit Hacker-Hintergrund diskrete Dienstleistungen auf dem Weg zum Wunsch-Tachometer-Stand an. Der Umstand, dass die Tachos standardisierte Chips verwenden, stützt die Leichtigkeit der Manipulation. Unverständlich ist die Zurückhaltung bei Herstellern und Zulieferern, Kilometerzähler zu entwickeln, die unbefugtem Zugriff mehr Widerstand entgegensetzen.
Mit entsprechender Wachsamkeit hat ein Käufer jedoch gute Chancen, einem geschönten Tachostand auf die Schliche zu kommen. Erste Indizien offenbart ein Blick unter die Motorhaube. Aufkleber für Ölwechsel liefern wichtige Hinweise. Mahnt der Aufkleber den nächsten Ölwechsel für den Kilometerstand 145 893 an, der Tacho verharrt aktuell jedoch bei 79 123 Kilometer, ist Gefahr in Verzug. Durchschnittliche Ölwechselintervalle liegen heutzutage irgendwo zwischen 20 000 Kilometern und 40 000 Kilometern.
Ein lückenloses Serviceheft darf der Kunde ebenso als vertrauensbildende Maßnahme begrüßen wie die Berichte der Hauptuntersuchung. Darin vermerken die Prüfer grundsätzlich den präzisen Stand der Kilometeranzeige am Tag der Prüfung. Mit ein wenig Rechercheaufwand lassen sich anhand eines Händleraufklebers in den Türeinstiegen leicht Informationen über die Historie des Autos einholen. Die Adressen der Vorbesitzer im Kfz-Brief erlauben es mit einem schnellen Anruf, den Gebrauchten zu checken.
Ohne technische Vorkenntnisse kann der Kaufinteressent den allgemeinen Zustand des Fahrzeugs nach rein optischen Aspekten prüfen und bewerten. Verblasster Lack oder ausgebleichte unlackierte Kunststoffteile sind deutliche Indizien dafür, dass es sich in diesem Fall eher nicht um einen „jungen Gebrauchten“ handelt. Am Grad der Abnutzung von Pedalen und Oberflächen, die beim Fahren Körperkontakten ausgesetzt sind, und natürlich am Zustand des Fahrersitzes und seiner Polsterung kann auch der Laie erkennen, wie sehr der Wagen bereits strapaziert worden ist. Auch bei älteren Wagen stehen Abnutzungsspuren wie profillose Pedalgummis nicht für natürliche Zeichen der Alterung, sondern für Spuren allzu häufigen Gebrauchs.
Tritt der Ernstfall ein und der Kunde merkt erst später, dass sein neuer Gebrauchter ein oder zwei Erdumkreisungen mehr auf dem Buckel hat als versprochen, hat er größere Chancen seinen Fehlkauf zu revidieren, wenn der Kaufvertrag die richtigen Daten enthält. Auf keinen Fall darf das Vertragswerk die Formulierungen „Kilometerstand per Tacho“ oder „Kilometerstand abgelesen“ enthalten. Unverzichtbar ist die Formel: „Tatsächliche Laufleistung“. Außerdem können sich Händler nicht mit Begriffen wie „Bastlerfahrzeug“ oder „Schlachtfahrzeug“ vor der gesetzlichen Sachmängelhaftung drücken. Wer gewerblich ein Auto verkauft, haftet für dessen guten fahrbereiten Zustand.
Angesichts eines vier- bis fünfstelligen Betrags, der für ein solides Gebrauchtfahrzeug fällig ist, sollte immer eine professionelle Überprüfung des Wunschkandidaten im Rahmen des Budgets liegen. Prüforganisationen wie TÜV und Dekra nehmen Gebrauchtwagen für Gebühren zwischen 50 und 100 Euro professionell unter die Lupe. Und dabei bleiben auch manipulierte Kilometerzähler nicht unentdeckt.
Zu den Todsünden beim Kauf eines Gebrauchtwagens – ob vom Händler, im Internet oder im privaten Rahmen – zählen „Anzahlungen“ jeglicher Couleur. Auch wenn im Netz der Gebrauchte im Ausland mit seinem Preis-/-Leistungsverhältnis noch so verlockend scheint, wenn der Verkäufer mit Vorab-Überweisungen kommt, heißt es immer und überall: Hände weg! Für jeden seriösen Anbieter eines Gebrauchtwagens gilt die alte Regel: Nur Bares ist Wahres! Und das soll der Käufer erst aus der Hand geben, wenn er Kaufvertrag, alle Papiere und die Schlüssel fest in der seinen hält.
geschrieben von auto.de/(tl/mid) veröffentlicht am 12.10.2012 aktualisiert am 12.10.2012
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