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Der Frühling steht vor der Tür und macht Lust aufs Autofahren. Also genau der richtige Zeitpunkt, um über den Kauf eines neuen Fahrzeugs nachzudenken. Falls es sich dabei um einen Gebrauchtwagen handelt, sollte man sich darüber im Klaren sein, dass man bei einem Fahrzeugkauf von Privat zu Privat automatisch den dazugehörigen Versicherungsvertrag übernimmt. Darauf weist die HUK-Coburg hin.
Der Käufer hat allerdings ein außerordentliches Kündigungsrecht. Soll die fremde Versicherung nicht übernommen werden, kann die Police innerhalb eines Monats nach dem Erwerb des Fahrzeugs mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Hierfür legt man am einfachsten bei der Zulassungsstelle die neue Versicherungsbestätigung vor. Der Beginn dieser Police gilt dann als Kündigung der Versicherung des Vorbesitzers.
Übernimmt der Käufer die Kfz-Versicherung des Verkäufers, wendet sich die Assekuranz wegen der Beiträge an den neuen Eigentümer. Dabei sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass die neue Gesellschaft die Vergünstigungen der bisherigen Kfz-Versicherung übernimmt.
Bevor man jedoch mit dem neuen Gebrauchten Gas gibt, sollte man sich auf jeden Fall vergewissern, ob für das Auto noch Versicherungsschutz besteht. Am besten lässt man sich dafür vom Verkäufer die Versicherungspolice und den Nachweis, dass die Prämie bezahlt ist, zeigen. Außerdem sollte der Käufer einen Blick auf die Kennzeichen werfen: Sie müssen den amtlichen Stempel tragen. Denn sonst kann es passieren, dass eventuell vor der Ummeldung angerichtete Schäden aus der eigenen Tasche gezahlt werden müssen.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 30.03.2011 aktualisiert am 30.03.2011
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