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Ein Mietwagen darf nicht als Jahreswagen aus erster Hand verkauft werden. Die Bezeichnung würde den Käufer in die Irre führen, urteilte das Oberlandesgericht Hamm.
Die Formulierung sei zwar auch bei einem Mietwagen formal korrekt, doch würde sie beim Käufer falsche Vorstellungen zur Anzahl der Nutzer wecken. Anstatt nur von einem einzigen Fahrer bewegt zu werden, werden Mietwagen von Fahrern mit wechselndem Temperament, verschiedenen Fahrfähigkeiten und Sorgfaltseinstellungen gefahren.
Allein der Umstand, dass das Auto nicht ständig für eigene Zwecke genutzt wird, führt nach Ansicht des Gerichts zu gesenkter Sorgfalt im Hinblick auf die langfristige Werterhaltung (Az.: I-4 U 101/10).
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 07.03.2011 aktualisiert am 07.03.2011
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