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Küsst ein Autofahrer während der Autofahrt die Beifahrerin, trägt er für die eventuellen Unfallfolgen die alleinige Schuld.
Selbst dann, wenn das Unfallopfer im geschädigten Fahrzeug nicht angeschnallt war. Dies haben Richter am Landgericht Saarbrücken entschieden (Az.: 5 O 17/11). Sie verhandelten den Fall eines Golf-Fahrers, der beim Küssen mit Tempo 70 auf die Gegenfahrbahn steuerte. Nach dem Frontalzusammenstoß mit einem Fahrzeug wurde die schwangere Fahrerin schwer verletzt, nach der Geburt ihres Kindes starb sie. In der Unfallanalyse stellten Gutachter fest, dass der Golf-Fahrer schon zuvor an einer Ampel die Beifahrerin küsste und dabei fast einen Unfall verursachte. Nach Ansicht der Richter wiegt sein gesamtes Verhalten so schwer, dass eine Mitschuld der nicht angeschnallten Schwangeren „vollständig in den Hintergrund gerät“. Jetzt muss der Golf-Fahrer rund 1 200 Euro Unterhalt monatlich für das Kind zahlen.
geschrieben von auto.de/(rawi/mid) veröffentlicht am 17.07.2012 aktualisiert am 17.07.2012
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