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Obwohl die Anschnallpflicht in Deutschland seit beinahe vier Jahrzehnten besteht, beachten sie noch immer viele Autofahrer nicht und erleiden dadurch bei Unfällen schwere oder tödliche Verletzungen.
Sich allein auf den Airbag zu verlassen, ist aus der Sicht der HUK Coburg Versicherung ein Fehler, denn optimalen Schutz bietet nur die Kombination aus Sicherheitsgurt und Airbag. Ein nicht angeschnallter Fahrer oder Beifahrer kann bei einem Aufprall sogar den Airbag durchschlagen und sich dabei schwer verletzen.
Die Versicherung weist darauf hin, dass ein verletzter Fahrer schlechte Karten beim Durchsetzen seiner Ansprüche gegenüber einem am Unfall schuldigen Verkehrsteilnehmer hat, wenn er die Anschnallpflicht missachtet hat. Sollte sich anhand der Verletzungen herausstellen, dass der Geschädigte nur deswegen so schwer zu Schaden kam, weil er nicht angeschnallt war, geht die Rechtsprechung von einem Mitverschulden aus (LG Oldenburg AZ 1 0 879/08). Diese Mithaftung kann dazu führen, dass Gerichte Ansprüche wie Schmerzensgeld oder Verdienstausfall um bis zu 50 Prozent kürzen. In diesem Zusammenhang weist die HUK Coburg auch darauf hin, dass für mitfahrende Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr, die kleiner als 150 Zentimeter sind, zusätzlich zum Sicherheitsgurt auch Kindersitze mit entsprechender Zulassung im Auto vorhanden sein müssen.
geschrieben von auto.de/(friwe/mid) veröffentlicht am 24.05.2013 aktualisiert am 24.05.2013
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