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Transport
Für den Transport gefährlicher Güter auf deutschen Straßen gibt es 2015 einen wichtigen Stichtag: Zum 30. Juni läuft die Übergangsregelung zur erleichterten Beförderung von gefährlichen Gütern in begrenzter Menge aus. Danach sind ab dem 1. Juli 2015 die seit 2011 geltenden Neuregelungen zur Kennzeichnung und zur Verpackung der Gefahrgutstücke einzuhalten. Das gilt laut Dekra-Gefahrgutexperten besonders im Bereich von Groß- und Einzelhandel für den Transport von sogenannten „Limited Quantities“ (LQ). Zu den nach diesen Vorgaben transportierten Waren zählen typischerweise Farben und Lacke, Reinigungsmittel oder Spraydosen aller Art. Zu den Bedingungen des LQ-Versands gehören die Kennzeichnung nach den neuen Richtlinien und der Schutz einer Innenverpackung mit gefährlichen Gütern durch eine geeignete Außenverpackung. Es muss sich außerdem immer um eine doppelte Verpackung handeln, teilen die Dekra-Experten mit.
geschrieben von MID veröffentlicht am 26.01.2015 aktualisiert am 26.01.2015
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