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Die Besitzer schwerer Geländewagen müssen sich auf höhere Kfz-Steuern einrichten. Das Finanzgericht Hamburg hat gestern ein entsprechendes Urteil veröffentlicht.
Danach müssen Geländewagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen künftig nicht mehr nach Gewicht, sondern wie Pkw nach ihrem Hubraum sowie dem Schadstoffausstoß besteuert werden.
Damit greift das Gericht eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes aus dem August 2006 auf, wonach bei schweren Geländewagen nicht die Lkw-Steuer, sondern die teurere Pkw-Steuer erhoben werden müsse. Dabei hatte es jedoch nur um eine Empfehlung und nicht um ein rechtskräftiges Urteil gehandelt. Halter entsprechender Fahrzeuge konnten gegen die Entscheidung klagen. Mit dem Urteil des Finanzgerichtes sei diese Möglichkeit jetzt weitgehend entfallen.
(ar/os)
geschrieben von veröffentlicht am 22.05.2007 aktualisiert am 22.05.2007
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