Hauptuntersuchung

Gelbe HU-Plakette läuft ab

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Wer jetzt noch eine gelbe Plakette auf seinem Kfz-Kennzeichen hat, sollte sich einen Termin für die fällige Hauptuntersuchung (HU) reservieren. Diese muss nämlich bis zum Ende dieses Jahres durchgeführt werden. Wird die HU versäumt, wird bei einer Polizeikontrolle ein Bußgeld fällig. Wer den Termin um mehr als zwei Monate überzieht, dem droht eine „vertiefte“ Untersuchung mit zusätzlichen Prüfungen und Checks, die mehr Geld kostet. Wird mit abgelaufener HU-Plakette ein Unfall verursacht, sind Probleme mit dem Kfz-Versicherungsschutz nicht auszuschließen, warnt das Goslar Institut für verbrauchergerechtes Versichern.
Bedenken, dass die Prüforganisation – sei es TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS – erhebliche Mängel am Fahrzeug finden könnte, müssen laut Statistik immer weniger Besitzer haben. Die Zahl der Fälle, in denen die Sachverständigen die technische Zulassung nicht verlängern, nimmt immer weiter ab. Nach Angaben des TÜV wurden zuletzt nur noch 22,6 Prozent aller zur HU vorgeführten Fahrzeuge mit erheblichen Mängeln auffällig.

Was braucht man für die Hauptuntersuchung?

Für die Hauptuntersuchung sollte ein Termin vereinbart werden. Mitzubringen ist der Fahrzeugschein oder bei neueren Autos die Zulassungsbescheinigung Teil I. Die Hauptuntersuchung beinhaltet rund 160 Prüfungen, an deren Ende noch eine kurze Probefahrt steht. Die Prüfer legen besonderen Wert auf intakte Bremsen, Lenkung, Beleuchtung, Achsen und Räder sowie die Elektrik, Fahrgestell und Karosserie. Seit 2012 werden zudem elektronische Sicherheitsassistenten wie Airbag, ABS, ESP, Tempomat oder Abstandsregler überprüft.

Alle Prüfer arbeiten inzwischen eine bundesweit einheitliche Checkliste ab. Außerdem ist vorgeschrieben, dass der Prüfbericht eindeutige Erläuterungen zu den festgestellten Mängeln enthalten soll. Damit wird gewissermaßen der Reparaturauftrag für die Werkstatt mitgeliefert. Fahrzeuge ohne Mängel erhalten gleich die neue Prüfplakette. Auch bei geringen Mängeln wird sie meist erteilt. Allerdings ist der Fahrzeughalter dann gefordert, die im Prüfbericht aufgeführten Beanstandungen schnellstmöglich beseitigen zu lassen.

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