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Rutscht ein Radfahrer auf einem mit Herbstlaub bedeckten Radweg aus, muss die Gemeinde Schadensersatz leisten. Sie darf sich nicht auf turnusgemäße Reinigungen des Weges verlassen, sondern muss die Radwege bei starken Laubaufkommen häufiger säubern, entschied das Oberlandesgericht Hamm.
Kann der Radfahrer die Gefahr erkennen, trifft ihn allerdings eine Mitschuld. Im vorliegenden Fall schrieben die Richter dem Radler eine Schuld von 60 Prozent zu; er hätte wissen müssen, dass sich unter dicken Laubschichten oft feuchte und rutschige Blätter befinden. Die Gemeinde musste laut dem Deutschen Anwaltverein zudem 1 800 Euro Schmerzensgeld zahlen
geschrieben von veröffentlicht am 18.10.2006 aktualisiert am 18.10.2006
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