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Das Registergericht Braunschweig hat es abgelehnt, die vom Aufsichtsrat der Volkswagen AG beschlossene Satzungsänderung in das Handelsregister einzutragen. Das Kontrollgremium des Volkswagen-Konzerns hatte in seiner Sitzung am 12. September 2008 einem Antrag von Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff zugestimmt, durch den nur das Entsenderecht und das Höchststimmrecht in der Satzung gestrichen werden, die Sperrminorität von 20 Prozent dagegen unangetastet bleiben sollte.
Die Eintragung in das Handelsregister ist Voraussetzung für das Wirksamwerden. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass für eine solche Satzungsänderung ausschließlich die VW-Hauptversammlung zuständig ist. Die Porsche SE, Holding für Porsche und VW, sieht mit der Ablehnung den Versuch des Landes Niedersachsen als gescheitert, die gerichtliche Klärung des Sachverhalts zu umgehen. Der Antrag des Landes auf Änderung der VW-Satzung war bereits von der Volkswagen-Hauptversammlung am 24. April 2008 abgelehnt worden. In diesem Zusammenhang sind Anfechtungsklagen eingereicht worden. Der erste Verhandlungstermin wird voraussichtlich der 6. November 2008 sein.
geschrieben von (ar/Sm) veröffentlicht am 01.10.2008 aktualisiert am 01.10.2008
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