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Strafen für Uber-Fahrer
Erst kürzlich hat das Landgericht Frankfurt am Main dem Fahrdienst „Uber“ verboten, seine Dienstleistungen in Deutschland anzubieten. Jetzt haben die Frankfurter Richter die Entscheidung umgesetzt und eine einstweilige Verfügung gegen einen Uber-Fahrer erlassen. Dieser hatte laut „Spiegel“ Fahrten über den Dienst Uber durchgeführt, ohne einen gültigen Personenbeförderungsschein zu besitzen. Verstößt er gegen das ausgesprochene Fahrverbot, droht ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro.
geschrieben von (ts/mid) veröffentlicht am 12.09.2014 aktualisiert am 12.09.2014
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