Geschwindigkeitsbegrenzung bei Nässe – Ab wann ist es „nass“?

Eine Geschwindigkeitsbegrenzung in Verbindung mit dem Zusatzschild „Bei Nässe“ gilt nur, wenn die gesamte Fahrbahn mit Wasser bedeckt ist.

Unbeachtet kann es laut ADAC bleiben, wenn die Straße nur feucht ist oder vereinzelt Pfützen zu sehen sind. Wenn ein vorausfahrendes Fahrzeug eine Sprühfahne nach sich zieht, sei dies aber ein deutliches Zeichen von Nässe.

Ein solches Schild wird an Straßenabschnitten aufgestellt, an denen bei Regen Aquaplaning entstehen kann, also das gefürchtete „aufschwimmen“ der Reifen, wodurch das Auto unlenkbar wird. Wer sich nicht an die vorgeschriebene Geschwindigkeit hält riskiert einen Unfall und zudem auch Bußgeld und je nach Ausmaß der Überschreitung Punkte in Flensburg.

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