Gesetzesänderung: Bessere Züge durch einfachere Genehmigung

Die Hersteller von Schienenverkehrszügen werden künftig stärker in die Pflicht genommen. Hierfür hat das Bundeskabinett jetzt eine Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes beschlossen.

Demnach müssen die Hersteller fortan stärker auf Sicherheit und Qualität ihrer Eisenbahnfahrzeuge achten. „Das wird für bessere Züge sorgen und den Herstellungsprozess beschleunigen. Mehr und bessere Züge auf unseren Schienen: Das ist für alle Bahnkunden gut“, erläutert Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer die Folgen der Gesetzesänderung.

Nach bisheriger Rechtslage können die Hersteller zwar die Genehmigung zur Inbetriebnahme eines Fahrzeuges beantragen, die Sicherheitspflichten obliegen jedoch den Eisenbahnen und Haltern. Dadurch kommt es immer wieder zu Verzögerungen, bevor ein Zug auf die Schiene darf. Die Folge: Zugausfälle und kürzere Bahnen, weil es einfach zu wenig Züge gibt. Durch die Gesetzesänderung könnte sich dies ändern, weil die Hersteller nun eigenverantwortlich Fahrzeuge bauen und abnehmen lassen können, die bei Bedarf dann unmittelbar auf die Schiene können. Das Parlament muss dem Änderungsgesetz noch zustimmen, es soll Anfang 2012 in Kraft treten.

 

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