Gesetzesänderung – Pedelecs sind Fahrräder

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Seit letzter Woche ist es amtlich: Für Fahrräder mit elektrischer Tretunterstützung bis 25 km/h, sogenannten Pedelecs, gelten die verkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrräder. Das schließt auch Pedelecs mit Anfahr- oder Schiebehilfe ein, die bis 6 km/h auch ohne Mittreten wirken. Der Deutsche Bundestag hat dies per Gesetz festgelegt und seit 21. Juni ist die Gesetzesänderung rechtskräftig.

Laut Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) waren die Vorschriften bislang nicht eindeutig geregelt. Zwar gab es europäische Richtlinien, die sich für eine exakt gleiche Regelung einsetzten, doch waren diese nicht verpflichtend. Mit dem neuen Gesetz entfallen Beschränkungen wie das Mindestalter von 15 Jahren, die Helmpflicht oder eine Fahrerlaubnis wie beispielsweise ein Mofa-Führerschein. Auch Haftpflicht- und Diebstahlversicherungen müssen sich an die Entscheidung des Gesetzgebers halten und Pedelecs mit Anfahrhilfe oder elektrischer Tretunterstützung bis 25 km/h nun den gleichen Schutz wie Fahrrädern bieten.

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