Geteilte Haftung bei Verkehrsunfall in Baustelle

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Streifen sich bei einem Überholvorgang in einer Autobahn-Baustelle zwei Fahrzeuge und die Schuldfrage ist ungeklärt, tragen beide Halter den Schaden zur Hälfte. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg (Az. 6 U 64/12) hervor. 

Im verhandelten Fall kam es bei einem Überholvorgang zwischen einem Lkw und einem Pkw zu einem Schaden.

Der Autofahrer forderte den Ersatz des kompletten Schadens, da der Lastwagen den Mittelstreifen überfahren habe. Den Nachweis konnte er laut dem Deutschen Anwaltsverein (DAV) allerdings nicht erbringen. Auch die Rekonstruktion des Unfallgeschehens durch einen Sachverständigen konnte den Sachverhalt nicht aufklären. Da der genaue Ablauf des Unfalls also ungeklärt blieb, müssen beide Parteien den Schaden je zur Hälfte tragen, so das Gericht.

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