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Gewerbliche Autohändler müssen selbst dann eine Gewährleistung für von ihnen verkaufte Gebrauchtwagen übernehmen, wenn sie über keine eigene Werkstatt verfügen.
Mindestens ein Jahr müssen Gebrauchtwagenhändler eine Gewährleistung für verkaufte Fahrzeuge übernehmen, selbst wenn sie keine eigene Werkstatt haben. In der Regel sind Händler sogar zwei Jahre lang dazu verpflichtet, Sachmängel an einem Gebrauchten kostenlos nachzubessern. Kann er dies nicht in einer eigenen Werkstatt leisten, muss der Händler einen anderen Betrieb damit beauftragen und die entstehenden Kosten übernehmen. Dazu zählen sowohl Arbeits- und Materialkosten als auch Transport- und Wegekosten.
Der Käufer darf jedoch Reparaturen nicht in Eigenregie durchführen lassen. Beauftragt er eine Werkstatt seiner Wahl mit den Nachbesserungen am Fahrzeug, kann der Händler die Übernahme der Kosten verweigern. Den Kaufpreis mindern oder gar vom Kaufvertrag zurücktreten kann der Kunde erst dann, wenn zwei Reparaturversuche fehlgeschlagen sind, oder die Reparatur extrem lange dauert.
geschrieben von auto.de/zeh veröffentlicht am 14.06.2011 aktualisiert am 14.06.2011
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Na sicher! Aber der Kunde darf sich keine andere Werkstatt suchen, als die der Händelr nennt. Darauf zielt doch der Hinweis hin, oder?
Ist es nicht selbstverständlich, dass ein Gebrauchtwagenhändler Gewährleistung geben muss?
Also Händler müssen (!) 1 Jahr (!) Gewährleistung geben. Und in der Regel (?) sogar zwei Jahre (!?)….Na was denn nun?
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Gast auto.de
Juni 14, 2011 um 3:05 pm UhrSeit dem 01.04.2002 besteht die Gewährleistungspflicht – nicht zu verwechseln mit der GARANTIE, wie es immer wieder gerne suggeriert und auch vom Käufer verstanden wird. Ebenfalls nicht erwähnt ist, dass die eigentliche Gewährleistung (und ich wette, dass die meisten nicht einmal wissen, WAS das ist) nur 6 Monate anhält und sich danach die Beweislastumkehr einstellt, sprich der Käufer dem Verkäufer nachweisen muss, dass sich der Schaden bereist bei Übergabe am KFZ befunden hat und nicht darauf hingewiesen wurde…
Ich empfehle jeden das Studium dieses Gesetzes ganz genau…