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Goodyear Dunlop hat sich erfolgreich juristisch gegen eine so genannte Geschmacksmusterrechtsverletzung gewehrt. Die europäische Konzernorganisation hatte beim Landgericht Hamburg Klage gegen ein niederländisches Unternehmen eingereicht, das zwei Jahre lang einen Reifen mit eindeutigem Dunlop-Profil in der EU vertrieben hat.
S & H Tyres hatte einen Reifen mit der Bezeichnung HP 101 unter dem Markennamen Zeetex angeboten, dessen Profil dem Dunlop SP SportMaxx nachempfunden war. Das Produkt radf nicht weiter verkauft werden. Das Gericht gab damit Goodyear Dunlop Recht. Der Konzern erhält eine Schadensersatzzahlung und hat Anspruch auf Erstattung sämtlicher Rechtsverfolgungskosten.
geschrieben von (ar/jri) veröffentlicht am 11.07.2008 aktualisiert am 11.07.2008
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