Ihre persönliche Autoberatung
0800 - 40 30 182
Über das Smartphone auf wichtige Funktionen des eigenen Autos zugreifen zu können, wird für Neuwagen ein immer wichtigeres Merkmal. Doch die Entwicklung ist längst einen Schritt weiter: So lässt sich auch die Datenbrille Google Glass in die Fahrzeugfunktionen integrieren. Dabei ist gar nicht klar, ob man sie beim Autofahren überhaupt tragen darf.
Autobauer Hyundai hat angekündigt, dass die kommende Generation des Genesis sich mit der Datenbrille verbinden können soll. Die Limousine der oberen Mittelklasse, die 2015 auf den Markt kommt, kann man dann zum Beispiel aus der Ferne ver- oder entriegeln, über die Google-Brille ein Naviziel ans Auto schicken oder den Wagen auf einem überfüllten Parkplatz schnell orten. Außerdem erinnern Push-Nachrichten den Fahrer daran, das Auto zum Service zu bringen, über die integrierte Telefonfunktion der Brille kann man gleich einen Anruf zur Terminvereinbarung tätigen.
Auch andere Autohersteller experimentieren mit der neuen Technik. So zeigen Mercedes-Benz-Entwickler derzeit auf der „Consumer Electronics Show“ in Las Vegas, wie sich die so genannten „Wearable Devices“ – Google Glass oder intelligente Uhren wie die Pebble Smartwatch – in das Telematiksystem der Fahrzeuge aus Stuttgart integrieren lassen. Und Kaliforniens Autobauer Tesla hat bereits eine App entwickelt, über die man die Elektroautos mit Google Glass verbinden kann.
Der Datenbrille stellt Informationen direkt im Sichtfeld ihres Trägers dar. Grundsätzlich könnte man sich Google Glass als Ergänzung zu den Fahrzeugarmaturen vorstellen – zum Beispiel als erweitertes Head-up-Display. Allerdings ist der Einsatz am Steuer umstritten. Das britische Verkehrsministerium hat bereits angekündigt, sie während der Autofahrt zu verbieten. Begründet wird das mit dem Ablenkungspotential im Straßenverkehr. In Kalifornien bekam jüngst eine Google-Glass-Nutzerin einen Strafzettel für das Tragen der Brille während der Autofahrt. In Deutschland gibt es noch keine Regelung. Laut Straßenverkehrsordnung ist der Fahrzeugführer dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch Geräte beeinträchtigt werden. Dabei ist es unerheblich, ob das Gerät im Wagen angebracht ist – zum Beispiel als Navigationsgerät – oder der Fahrzeugführer das Gerät selbst trägt.
Aber auch außerhalb des Wagens kann die Datenbrille dem Autofahrer weiter helfen. So hat Mercedes zum Beispiel ein System entwickelt, das den Fahrer nach der Parkplatzsuche zu Fuß weiter navigiert.
geschrieben von auto.de/sp-x veröffentlicht am 06.01.2014 aktualisiert am 06.01.2014
Auf auto.de finden Sie täglich aktuelle Nachrichten rund ums Auto. All das gibt es auch als Newsletter - bequem per E-Mail direkt in Ihr Postfach. Sie können den täglichen Überblick zu den aktuellen Nachrichten kostenlos abonnieren und sind so immer sofort informiert.