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Kein Verkehrsopfer sollte dadurch benachteiligt werden, dass der Schaden durch ein Kraftfahrzeug mit ausländischer Zulassung verursacht wurde. Der ausländische Kraftfahrer sollte deshalb bei Grenzübertritt mindestens nach den Bedingungen des besuchten Landes haftpflichtversichert sein. Ferner sollte der zunehmende grenzüberschreitende Verkehr erleichtert werden.
Dies waren die Kernziele der UNO-Empfehlung Nr. 5 vom 25. Januar 1949 an die Regierungen. Die Verabschiedung dieser Empfehlung der Vereinten Nationen gilt als Beginn des Systems der Grünen Versicherungskarte.
Ursprünglich gehörten dem Grüne-Karte-System 13 Staaten an. Heute sind es nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) 45. Die „Grüne Karte“ ermöglicht den Autofahrern seit vielen Jahren, in andere Länder zu reisen, ohne jedes Mal bei Grenzübertritt eine Kfz-Haftpflicht-Versicherung für das jeweilige besuchte Land abzuschließen.
Mittlerweile ist die Grüne Karte in vielen Fällen überflüssig, da das amtliche Kennzeichen nun als ausreichender Versicherungsnachweis gilt. Durch das Grüne-Karte-System wird die Schadenabwicklung bei Unfällen mit Fahrzeugen aus dem Ausland aber nach wie vor erheblich erleichtert, betont der GDV.
geschrieben von (ar/nic) veröffentlicht am 15.05.2009 aktualisiert am 15.05.2009
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Gast auto.de
Mai 15, 2009 um 9:05 am UhrIm Mai 2009 fand ich die GRÜNE Karte plötzlich nicht ‚überflüssig‘, als mir ein französischer Polizist (Gendarme) erklärte, in Frankeich müsse man im Fahrzeug immer eine GRÜNE Karte mitführen!