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Die Rechte von Radfahrern als gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer sind jetzt in einem wegweisenden Grundsatzurteil vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gestärkt worden.
Das Gericht bestätigte, dass Radfahrer im Regelfall auf der normalen Straße fahren und Städte und Gemeinden nur im Ausnahmefall Radwege als benutzungspflichtig kennzeichnen dürfen.
Damit setzte sich als Kläger der Vorsitzende des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC) nun auch in der höchstens Instanz der Verwaltungsgerichte gegen die Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht der Stadt Regensburg durch.
geschrieben von auto.de/(ire/mid) veröffentlicht am 22.11.2010 aktualisiert am 22.11.2010
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