Grundsatzurteil zu Umweltzone

Die Umweltzone in der Berliner Innenstadt ist rechtens. Das hat das zuständige Verwaltungsgericht nun entschieden. Die Fahrverbote für Fahrzeuge ohne Plakette seien grundsätzlich geeignet, die Reduzierung von Schadstoffen wie Feinstaub und Stickoxid zu bewirken.

Auch an der Verhältnismäßigkeit der Regelung hatten die Richter keinen Zweifel. Geklagt hatten elf vom ADAC unterstützte Autofahrer, die vor allem die Wirksamkeit der Umweltzone in Frage gestellt hatten. Die Deutsche Umwelt Hilfe (DUH) begrüßt die Entscheidung als Grundsatzurteil, das alle Versuche stoppe, die Scharfstellung der Berliner Umweltzone im kommenden Jahr zu stoppen.

Ab dann soll nur noch Fahrzeugen mit grüner Plakette die Einfahrt in den sogenannten inneren S-Bahnring gestattet sein. Die bisher zugelassenen Autos mit gelber und roter Plakette müssen dann draußen bleiben (VG Berlin, Az.: 11 A 295.08 bis VG 11 A 303.08 sowie VG 11 A 315.08 und VG 11 A 560.08).

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