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Mit der Oldtimerbewertung nach „System GTÜ“ bringt die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) eine völlig neue Produktfamilie im nichtamtlichen Bereich auf den Markt, die die Stuttgarter Prüf- und Sachverständigenorganisation auf der „Retro Classics“ der Öffentlichkeit vorgestellt hat. Zum Start bietet die GTÜ allen Oldtimerbesitzern zwei Produkte an: ein sogenanntes Kurzgutachten, das hauptsächlich zur Versicherungseinstufung für den gewöhnlichen Kaskofall dient, sowie ein detailliertes GTÜ-Wertgutachten für Kauf oder Verkauf, Schadenfall oder Restaurierungsbegleitung.
Mit dem online verfügbaren Oldtimer- und Expertenservice und einer umfassenden Datenbank verfügt die GTÜ über die entsprechende Wissensbasis zur Feststellung der Originalität, der Historie und des Werts eines Klassikers.Beim Kurzgutachten nach „System GTÜ“ nimmt der auf Oldtimer spezialisierte Sachverständige eine Identifikation des Fahrzeugs vor. Danach folgt eine äußere Inaugenscheinnahme des Komplettfahrzeugs mit Messung der Lackschichtdicke sowie die Begutachtung von Unterboden, Achsen und Bremsanlage. Eine Funktionskontrolle im Stand sowie eine kurze Rangierfahrt runden das Kurzgutachten ab. Der Umfang des GTÜ-Gutachtens geht über andere Kurzgutachten hinaus. Die Kosten für das Kurzgutachten belaufen sich auf ca. 150 Euro.
Beim detaillierten Wertgutachten nach „System GTÜ“ werden die Punkte des Kurzgutachtens durch eine ausführliche Sicht- und Funktionsprüfung aller Fahrzeugbaugruppen (Fahrwerk, Lenkung, Karosserie, Bodengruppe, Licht/Elektrik, Motor/Antrieb und Abgasanlage), einer Beschreibung der Fahrzeug- und Markengeschichte gemäß den Angaben des Auftraggebers zu Historie und Identität sowie durch eine aussagekräftige Probefahrt ergänzt. Eine umfangreiche Fotodokumentation rundet das detaillierte Gutachten ab. Das GTÜ-Wertgutachten beinhaltet grundsätzlich sowohl den Markt- als auch den Wiederbeschaffungswert des begutachteten Fahrzeugs. Dieses bieten die Oldtimerexperten ab 300 Euro an.
Versicherer differenzieren bei den Fahrzeugwerten nach der Art des Versicherungsfalls. Im gewöhnlichen Kaskofall ist der Marktwert des Oldtimers entscheidend. Der Wiederbeschaffungswert wird hingegen bei Haftpflichtschäden wirksam. In diesem Fall muss ein detailliertes Wertgutachten vorgelegt werden. Die meisten Versicherer verlangen detaillierte Wertgutachten ab einem Fahrzeugwert von 40 000 Euro. Nach Einschätzung der Oldtimerverbände sind Wertgutachten grundsätzlich die bessere Wahl.
Je nach Versicherungsbedingungen, die dem Vertrag zugrunde liegen, besteht die Gefahr der klassischen Unterversicherung. Ist der Oldtimer zum Beispiel 100 000 Euro wert und nur mit 75 000 Euro versichert, wird die Ersatzleistung des Versicherers bereits bei einem Teilschaden um 25 Prozent gekürzt – abzüglich der Selbstbeteiligung. Schlimmstenfalls – bei einem Diebstahl oder Totalschaden – bleibt der Versicherungsnehmer in diesem Beispiel auf einem Schaden von über 25 000 Euro sitzen.
Der GTÜ-Oldtimerexperte begutachtet und ermittelt für das vorgestellte Fahrzeug eine Zustandsnote. Durch den GTÜ-Oldtimerservice wird dem Sachverständigen eine Marktwertanalyse mit Vergleichspreisen von Referenzfahrzeugen zur Verfügung gestellt. Unter Berücksichtigung der individuellen Besonderheiten des konkret besichtigten Fahrzeugs und des aktuellen Marktumfelds ermittelt der Sachverständige anhand der Marktwertanalyse und der von ihm vergebenen Zustandsnote den Marktwert und den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Die vom unabhängigen Sachverständigen ermittelten Punkte wie Zustand (technisch, optisch), Originalität (Baugruppen, Lack) und Echtheit (Motor- und Fahrgestellnummer, Fahrzeugpapiere), ergeben in ihrer Summe ein objektives Ergebnis für das Gutachten. Bei der Recherche zur Historie eines Fahrzeugs besitzt die GTÜ mit ihrem Oldtimerservice ein Alleinstellungsmerkmal, da nahezu alle bekannten Test- und Fahrzeugberichte bis zurück in die Vorkriegszeit recherchierbar und abrufbar sind.
Für den abschließenden Part der Wertermittlung stehen dem Oldtimerexperten die GTÜ-Marktwertanalysen zur Verfügung. Diese werden von der GTÜ ermittelt und basieren neben den deutschen Marktbeobachtungen besonders auf vergleichenden Analysen und internationalen Quellen. Die Erhebung der Marktbewegungen erfolgt über die Verkaufsmeldungen des Handels, das Angebot im gewerblichen und privaten Fahrzeugmarkt sowie internationale Auktionsergebnissen.
Bei der Auswertung kommen moderne Analyseinstrumente zum Einsatz. Die so ermittelten Marktwerte und beispielhaften Auktionsergebnisse werden dem Oldtimerexperten in Form der GTÜ-Marktwertanalyse zur Verfügung gestellt. Letztendlich ist es aber die Aufgabe des GTÜ-Oldtimerexperten, auf der Grundlage des tatsächlich inspizierten Fahrzeuges den Wert zu ermitteln.
geschrieben von auto.de/(ampnet/nic) veröffentlicht am 14.03.2014 aktualisiert am 14.03.2014
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