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Mit Blick auf den „Tag der Verkehrssicherheit“ vom 20. 6. 2009 appellierte die Gesellschaft für technische Überwachung (GTÜ) an alle Autofahrer, auf körperbehinderte Mitbürger im Straßenverkehr besondere Rücksicht zu nehmen und insbesondere die Regeln für Behindertenstellplätze in Parkzonen, auf Parkplätzen und in Parkhäusern stets zu beachten.
Das bequeme, aber verbotene Parken auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen komme immer mehr in Mode, so die GTÜ. Dies sei körperbehinderten Verkehrsteilnehmern gegenüber nicht nur rücksichtslos, sondern auch ein klarer Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung. Neben einem Bußgeld von 35 Euro habe dieses unsoziale Verhalten auch häufig das kostenpflichtige Abschleppen des Fahrzeugs zur Folge.
Für körperbehinderte Menschen mit Handicap hält die GTÜ einen kostenlosen Ratgeber mit dem Titel „Mut zur Mobilität“ bereit. Er bietet praktische Tipps rund um den mobilen Alltag und liefert wertvolle Informationen für Freizeit und Urlaub. Der Ratgeber ist zudem ein Leitfaden für körperbehinderte Menschen, um den Führerschein zu erwerben oder nach einem Unfall oder einer schweren Krankheit wieder zu erlangen. Es werden darin nicht nur Hilfen zur Überwindung bürokratischer Hürden gegeben, sondern auch Ratschläge für die richtige Fahrzeugauswahl und die behindertengerechte Ausstattung. Er kann außerdem auch Angehörigen und Freunden Rat bei der Wiedereingliederung körperbehinderter Menschen in den automobilen Alltag sein.
Der Ratgeber im DIN-A5-Format hat 68 Seiten. Eine behindertengerechte Ringbindung erleichtert das Umblättern. Der Ratgeber kann gegen Einsendung eines mit 1,45 Euro frankierten Rückumschlags (DIN C5) an die Gesellschaft für Technische Überwachung, Vor dem Lauch 25, 70567 Stuttgart, Stichwort: Behindertenratgeber, angefordert werden. Den Ratgeber gibt es auch im Internet unter http://ratgeber.gtue.de.
geschrieben von (ar/jri) veröffentlicht am 22.06.2009 aktualisiert am 22.06.2009
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