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Auf Deutschlands Straßen fuhren noch nie mehr historische Fahrzeuge als heute. Derzeit sind es knapp 300 000 Klassiker mit H-Kennzeichen. Und jedes Jahr wächst der Bestand um durchschnittlich zehn Prozent. Der technische Zustand der Oldtimer ist dabei häufig besser als der vieler jüngerer Alltagfahrzeuge, hat die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) festgestellt.
85 Prozent der Fahrzeuge mit H-Kennzeichen im Alter von 30 bis 40 Jahren erhalten von der GTÜ bei der fälligen Hauptuntersuchung die neue Prüfplakette bereits im ersten Anlauf. Zum Vergleich: Bei Fahrzeugen im Alter von 20 bis 30 Jahren – den so genannten Youngtimern – erhält jedes Dritte keine neue Prüfplakette.
„Auch wenn Oldtimer meist nicht mehr im Alltagsbetrieb eingesetzt werden – und insbesondere bei winterlichen Straßenbedingungen in der Garage bleiben – zeigt diese Entwicklung doch deutlich, dass die Besitzer von Oldtimern mit H-Kennzeichen ihren Fahrzeugen durchaus das zum Erhalt erforderliche Maß an Pflege und Wartung zukommen lassen. Ganz im Gegensatz zu den Haltern vieler im Alltag genutzten Gebrauchsfahrzeuge“, betonte GTÜ-Oldtimerexperte Peter Deutschle heute bei der Präsentation der Oldtimer-Mängelstatistik auf der Retro Classics in Stuttgart.
Ein Blick auf die Mängelquoten des Jahres 2012 macht die Unterschiede der einzelnen Alterklassen deutlich: Bei Pkw bis zu neun Jahren sind 45 Prozent der Fahrzeuge mit Mängeln unterwegs. Bei zehn bis 19 Jahren schnellen die Mängelzahlen in die Höhe. Hier finden die Prüfingenieure der GTÜ bei 62 Prozent der Fahrzeuge Mängel. Noch eklatanter schlagen die Mängel bei den 20 bis 29 Jahre alten Pkw, den Youngtimern, zu Buche: Hier weisen drei Viertel der untersuchten Fahrzeuge Mängel auf.
Ein ganz anderes Bild zeigt die Mängelstatistik mit erreichen des Oldtimeralters. In der Altersklasse über 30 Jahre mit H-Kennzeichen sinkt die Zahl der Fahrzeuge mit Mängeln auf rund 50 Prozent. Der Anteil der erheblichen Mängel erreicht mit rund 15 Prozent ein absolutes Tief und liegt beim Mängelaufkommen auf dem Niveau der Pkw bis zu einem Alter von sieben Jahren.
Fahrzeuge deren Erstzulassung mindestens 30 Jahre zurückliegt können – sofern sie sich in einem guten Pflege- und Erhaltungszustand befinden, originalgetreu oder zeitgenössisch verändert sind – als Oldtimer eingestuft und mit einem H-Kennzeichen betrieben werden. Sie müssen aber ebenfalls alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung.
Wird ein Fahrzeug als Oldtimer eingestuft, so dient dieses auch der Pflege von „kraftfahrzeugtechnischem Kulturgut“ und wird beispielsweise als Pkw pauschal mit 191 Euro pro Jahr besteuert. Insbesondere bei hubraumstarken Fahrzeugen ergibt sich aus dieser Pauschalbesteuerung eine erhebliche Einsparung. Mit dieser reduzierten Steuerlast will der Gesetzgeber den Oldtimerbesitzer beim Erhalt seines Fahrzeugs unterstützen. „Auf Grund der deutlich geringeren Mängelquote und der damit verbundenen Sicherheit der Oldtimer im Straßenverkehr ist diese Unterstützung durchaus gerechtfertigt“, meint GTÜ-Oldtimerexperte Peter Deuschle.
geschrieben von auto.de/(ampnet/jri) veröffentlicht am 08.03.2013 aktualisiert am 08.03.2013
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