Ihre persönliche Autoberatung
0800 - 40 30 182
Auch wenn die Warnweste auf deutschen Straßen für Pkw-Fahrer keine Pflicht ist, empfiehlt die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) zur eigenen Sicherheit bei Pannen oder Unfällen das Tragen derSicherheitsausstattung. In vielen europäischen Ländern muss neben dem Warndreieck die gelb, orange oder rot reflektierende Weste in jedem Fahrzeug mitgeführt werden.
Wer eine Warnweste trägt, wird wegen des leuchtenden Materials fünfmal früher wahrgenommen. Besonders bei der Unfallhilfe, beim Aufstellen des Warndreiecks, bei einem Reifenwechsel oder dem Weg zur Notrufsäule besteht ohne Weste eine deutlich höhere Gefahr, in der Dunkelheit übersehen zu werden.
Für die Warnwesten existiert eine europaweit einheitliche Norm. Die zugelassenen Warnwesten besitzen das europäische Kontrollzeichen EN 471.
Wer auf der Autobahn oder Landstraße einen Unfall oder eine Panne hat, sollte schon vor dem Verlassen des Fahrzeugs die Warnweste anlegen. Ein denkbar ungünstiger Ort, die Warnweste im Fahrzeug aufzubewahren, ist daher der Kofferraum. Besser ist die Aufbewahrung unter dem Fahrersitz, in den Ablagefächern der Tür oder im Handschuhfach.
In Deutschland ist das Mitführen einer Warnweste nur in gewerblich genutzten Fahrzeugen vorgeschrieben. Die Regelungen in vielen europäischen Ländern sind höchst unterschiedlich und in einigen Staaten drohen bei Missachtung der Warnwestenpflicht empfindlich hohe Bußgelder.
In Österreich, Italien, Kroatien, Spanien und Portugal beispielsweise ist die Warnweste schon seit mehreren Jahren obligatorisch, wenn der Fahrer auf dem Pannenstreifen der Autobahn oder Autostraße wegen eines Unfalls oder einer Panne aussteigen muss. Wer sich außerhalb geschlossener Ortschaften bei einer Panne oder einem Unfall außerhalb des Fahrzeugs aufhält muss ebenfalls eine Warnweste tragen. Warnwestenmuffel werden von der Polizei schnell zur Kasse gebeten.
Wer in einem europäischen Nachbarland ein Bußgeld zahlen muss, der ist auch durch die Fahrt nach Deutschland nicht vor der Strafe sicher. Denn ab einer Bußgeldhöhe von 70 Euro gilt eine europaweite Vollstreckung.
geschrieben von auto.de/(ampnet/nic) veröffentlicht am 10.08.2010 aktualisiert am 10.08.2010
Auf auto.de finden Sie täglich aktuelle Nachrichten rund ums Auto. All das gibt es auch als Newsletter - bequem per E-Mail direkt in Ihr Postfach. Sie können den täglichen Überblick zu den aktuellen Nachrichten kostenlos abonnieren und sind so immer sofort informiert.