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Preisgünstigere AutoErsatzteile gibt es nun auch problemlos beim markengebundenen Vertragshändler. Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil den Automobilherstellern untersagt, die Werkstatt beim Kauf von so genannten Identteilen zu behindern. Diese vom Zulieferer einer Automarke unter eigenem Namen verkauften Ersatzteile sind absolut identisch mit den Originalen der Hersteller, jedoch bis zur Hälfte billiger und oft schneller verfügbar.
Die Klausel in vielen Händlerverträgen, dass für alle nicht vom Automobilhersteller stammenden Ersatzteile die Vermutung von minderer Qualität gilt, ist damit unwirksam. Der Händler hatte bei dieser Regelung in jedem Einzelfall das Gegenteil beweisen müssen. Nun genügt eine Identitäts-Bescheinigung des Teileherstellers als Qualitätsbeweis, berichtet die Fachzeitschrift „kfz-betrieb“. Der Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA) begrüßt das Urteil. (Az.: BGH Karlsruhe, VIII ZR 121/04).
mid
geschrieben von veröffentlicht am 04.05.2006 aktualisiert am 04.05.2006
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